Mit allen Mietern wird ein individueller Mietvertrag abgeschlossen. Die Mietdauer ist für den gewünschten Termin ab 11:00 Uhr bis zum Folgetag 11:00 Uhr. Für diesen Zeitraum haben wir und auch unsere Mieter die besten Erfahrungen gemacht. Die Hütte kann von Mai bis Oktober gemietet werden, vorausgesetzt der Termin ist noch nicht anderweitig vergeben. Ein nicht markierter Tag im Kalender ist noch keine Garantie, dass der Termin noch frei ist.
Die Hütte kostet 120,00 € (inkl. Nebenkosten) pro Tag. Vereine und Bürger der Großgemeinde Cölbe fragen bitte nach Sonderkonditionen beim Hüttenwart. Der Tagespreis beinhaltet alle auf der Webseite genannten Einrichtungsgegenstände wie Tische, Bänke, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirr und Billy-Gläser. Ein Kaution ist für jede Vermietung in bar zu leisten und zwar in Höhe von 200,00 €. Sobald die Übergabe erfolgt ist und der Hüttenwart stellt den einwandfreien Zustand der Hütte fest, dann wird die Kaution natürlich auch wieder zurück gezahlt.
Der Grill in der Hütte dient nur noch zu Dekorationszwecke und kann nicht mehr genutzt werden. Die Fläche des Grills dient daher nur noch als Ablage für z.B. Buffet.
Offenes Feuer ist im gesamten Hüttenbereich einschließlich der Grillhütte nicht gestattet!
Ist geplant ein Feuerwerk abzubrennen, so ist vorher bei der Gemeinde Cölbe eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen.
Auch wenn sich die Hütte nicht unmittelbar in Bürgeln befindet, so ist darauf zu achten, dass die Musik nicht zu einer Lärmbelästigung für die Dorfbewohner wird. Insbesondere während der Nachstunden ab 24:00 Uhr muss die Lautstärke reduziert werden.
Der Mieter verpflichtet sich, beim Verlassen der Hütte Wasser und Licht auszuschalten, Fenster, Fensterläden und Türen zu verschließen. Sämtliches Inventar der Grillhütte, auch die Grillroste und Zubehör, ist vorher in die Hütte zurück zu räumen.
Jeglicher Müll und Abfall einschließlich Holzkohlenreste aus der Grillanlage sind, nach Anweisung des Hüttenwartes, durch den Mieter zu entfernen. Geeignete Endreinigungsmittel sind vom Mieter mitzubringen.
Generell sind sämtliche Räumlichkeiten mit Inventar, Anlagen und Freiflächen dem Hüttenwart so zu übergeben wie vorgefunden.
Im Einzelnen:
Die Theke sowie sämtliche Gläser, Bestecke, Töpfe usw. sind gewissenhaft zu reinigen.
Die Kücheneinrichtung ist gewissenhaft zu reinigen, ebenso die Tische, Bänke und Stühle.
Auch die Toilettenanlage ist gewissenhaft zu reinigen.
Thekenraum, Küche und Toiletten sind feucht zu putzen, der restliche Hüttenraum samt Freifläche ist besenrein zu reinigen.
Der Betrieb von mitgebrachten Heizgeräten ist nicht gestattet. (Überlastung der Absicherung des Stromkreises.)
Sollte der Mieter seinen Reinigungspflichten ganz oder teilweise nicht nachkommen, so ist der Hüttenwart berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Die Höhe des Einbehaltes liegt im Ermessen des Hüttenwartes.
Wir sind nicht an einen bestimmten Getränkehändler gebunden. Sie können also frei bestimmen, wo Sie Ihre Getränke beziehen.
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